Produktpalette:
Der Glasaufbau begehbarer Verglasungen LITE-FLOOR ergibt sich aus den projektspezifischen Anforderungen und den baurechtlichen Bestimmungen.
Die Verglasungen können sowohl linien- als auch punktförmig gelagert sein und sind statisch zu bemessen.
Grundlage sind die einwirkenden Lasten nach DIN EN 1991-1-1/NA Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke –Wichten, Eigengewicht und Nutzlasten im Hochbau.
Vierseitig linienförmig gelagerte Verglasungen können nach der DIN 18008-5 „Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen“ bemessen werden.
Sollen begehbare Verglasungen verwendet werden, die nicht den Anforderungen der DIN 18008-5 genügen (z. B. punktförmig oder zweiseitig linear gelagerte Verglasungen) ist ein Zulassungsverfahren erforderlich.
Aus der erforderlichen statischen Bemessung ergeben sich die Glasaufbauten die die nach den baurechtlichen Vorgaben ermittelt werden.
LITE-FLOOR in der Aussenanwendung kann zusätzlichen Belastungen durch Schneelasten, erhöhten thermischen und mechanischen Belastungen unterliegen. Die Auswirkungen auf die Bemessung und Ausführung sind im Einzelfall zu klären. Ebenfalls ist eine Konstruktion als wärmedämmende Isolierglaseinheit möglich.
Beispielhaft können für allseitig liniengelagertes LITE FLOOR der Nachweis der Stosssicherheit und Resttragfähigkeit nach der DIN 18008-5 Tabelle B1 unter den beschriebenen Randbedingungen geführt werden.

LITE-FLOOR kann aus folgenden Gläsern bestehen:
- klares SGG PLANICLEAR
- extraklares SGG DIAMANT
- in der Masse gefärbtes SGG PARSOL
Als obere Scheibe (glatte Seite zum Verbund)
- Säuremattiertes SGG SATINOVO MATE (als obere Scheibe)
- Siebdruckbeschichtetes SERALIT (nur eine Komponente)
- SGG DECORGLASS oder SGG MASTERGLASS (Ornamentseite als Oberseite des Verbundes)
Verbundfolien:
- Transparent (Standard)
- Hell matt (nur an einer Stelle im Verbund )
- Farbig (STADIP COLOR)
Glaskantenbearbeitung:
- In Abhängigkeit des Glaseinbaus werden die Glaskanten nach DIN 1249 – 11 bearbeitet und geschliffen. Nicht sichtbare Kanten können einfach nur auf Mass geschliffen (gerade schleifmatt) werden.
Einbau:
- Die Gläser sind auf einer Ebene, verwindungsfreien und biegesteifen Konstruktion vollkommen fluchtgerecht zu verlegen. Die Haltekonstruktionen müssen unter Berücksichtigung baupraktischer Toleranzen eine zwängungsfreie Montage der Scheiben mit ausreichendem Glaseinstand sicherstellen. Ein direkter Glas-Metall-Kontakt ist auszuschliessen.
- Der Einbau des Glases soll durch einen qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
Normen und Technische Regelwerke:
- Die statische Bemessung und konstruktive Auslegung für linienförmig gelagerte begehbare Verglasung erfolgt DIN 18008 - Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln – Teil 5: Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen.