Das Sortiment absturzsichernde Isolierglas Aufbauten erstreckt sich über die in DIN 18008-4 vorgegebenen Kategorien, wie sie unten beschrieben werden.
Die Vorgaben der DIN 18008-4 gelten für Vertikalverglasungen und zur Angriffsseite geneigte Horizontalverglasungen (durch Verglasung und angriffsseitige Verkehrsfläche aufgespannter Winkel kleiner 80°), die Personen auf Verkehrsflächen gegen seitlichen Absturz sichern.
Kategorie A: Zur Kategorie A zählen Verglasungen nach Teil 2 oder Teil 3 dieser Norm. Raumhohe, linienförmig gelagerte Verglasungen ohne tragenden Brüstungsriegel oder vorgesetzten Holm in baurechtlicher erforderlicher Höhe. (Bild befindet sich im Anhang)
Kategorie B: In diese Kategorie fallen alle linienförmig gelagerte, tragende Glasbrüstungen, deren einzelne Verglasungselemente mittels eines ausgestreckten, durchgehenden, tragenden Handlaufs verbunden sind.
Kategorie C: Verglasungen nach Teil 2 oder Teil 3 dieser Norm, die keine horizontalen Nutzlasten in erforderlicher Höhe abtragen müssen und einer der folgenden Gruppen entsprechen:
- Kategorie C1: Hierzu zählen ausfachende Geländer-Verglasungen, die über spezielle Punkthalter und über tragende Geländerteile verbunden werden können.
- Kategorie C2: Diese Kategorie gilt für absturzsichernde Verglasungen, die unterhalb eines Last abtragenden Brüstungsriegels angebracht sind.
- Kategorie C3: Bei dieser Kategorie ist vor der raumhohen Verglasung in Holmhöhe (übliche Holmhöhe ca. 900mm) ein ausreichend tragfähiger Handlauf angebracht.